Um Zivildienst beim ASB-Ruhr ableisten zu könenn müssen Sie zunächst folgende Voraussetzungen erfüllen:
Es gibt noch einige Ausnahmetatbestände für die Frage der Heranziehung zum Zivildienst, dazu finden Sie auf den Seiten des ASB-Bundesverbandes weitergehende Informationen.
Für die Mitarbeit im Rettungsdienst/Hausnotruf ist zusätzlich erforderlich:
Dann erwartet Sie beim ASB-Ruhr im Zivildienst Folgendes:
Ein Zivildienstleistender erhält während des Zivildienstes Sold und natürlich auch Urlaub. Der Sold wird nach Kalendertagen berechnet und erverändert sich im Verlauf der Monate (er steigt jeweils etwa nach 3 Monaten leichtan). Zum Abschluss gibt es ein sog. Entlassungsgeld. Die Beträge sind zentral festgelegt. In den ersten Monaten beträgt der Sold im Regelfall 7,41 €. Der Urlaub beträgt bei 9 Monaten 20 Tage.
Für den Bereich Rettungsdienst/Hausnotruf wird Dienstbekleidung gestellt.
Auf einem Einführungsseminar werden alle Zivildienstleistenden über den Dienst und die Rechte und Pflichten unterrichtet. Je nach Einsatzstelle erfolgen zusätzlich Fachseminare, im Bereich Retungsdienst/Hausnotruf etwa die Ausbildung zum Rettungshelfer NRW.
Wer sich sozial einsetzen möchte ist im Zivildienst genau richtig. Wenn es etwas länger als 9 Monate sein soll, dann bietet sich das FSJ an. Das kann man auch anstelle von Zivildienst machen!